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SOS-Fahrdienst

 

Sie brauchen einen Fahrdienst?

Gerne fahren unsere freiwilligen Helfer sie zum Arzt, Zahnarzt, ins Spital, zur Therapie oder Ähnliches.

 

 

 

S P E S E N R E G L E M E N T

 

«Für alle Fahrten gilt die Schweigepflicht»

 

Zweck der Fahrten

 

Der SOS Fahrdienst steht zur Verfügung für Fahrten

 

  • zum Arzt / Zahnarzt

  • zur Therapie

  • zur Spitalverlegung

  • zur Kur

  • zum Coiffeur

  • zum Einkaufen (Bitte bei der Anfrage mitteilen, falls eine Begleitung beim Einkaufen gewünscht wird!)

  • Es werden keine Hunde oder andere Tiere mitgeführt!

Begleitung zum Termin / oder zum Einkaufen

 

  • Die Benützer können, wenn nötig, ausdrücklich eine Begleitung zu den Terminen anfordern. Damit wissen die Fahrer/Innen, dass sie dafür die nötige Zeit einberechnen.
    Diese wird auch gemäss Spesenreglement verrechnet.

 

Einkaufen:

 

  • Jegliche Begleitung zum Einkaufen muss Verrechnet werden. Siehe Spesenreglement.

  • Die Einkaufstaschen dürfen, wenn gewünscht nur bis zur Wohnungstür gebracht werden!

  • «Aber nicht in die Wohnung»! dies zum Eigenschutz des Fahrers/Innen.

 

Vermittlungsstelle

 

Die SOS Fahrer werden aufgeboten über

 

  • das Alters Zentrum St. Martin - 041 / 925 07 00

  • der Spitex-Verein Sursee und Umgebung - 041 / 925 27 70

  • das Spital Sursee, Pflegedienst - 041 / 926 58 06

  • den Sozialdienst des Spitals Sursee - 041 / 926 42 50

  • dem Pflegeheim Seeblick Sursee - 041 / 926 48 51

 

Tarife für SOS Benützer

 

  • Fahrten über 12 km  - Fr. 0.80 / km

  • Fahrten unter 12 km pauschal* -  Fr. 10.00 / Fahrt  *

  • Wartezeit (über 1 Stunde)  - Fr. 6.00 / Stunde

  • Parkplatzgebühren - gemäss Beleg

  • Bei einfachen Fahrten werden dem Patienten die Hin- und Rückfahrt verrechnet.

  • Verpflegung bei langen Fahrten gemäss Beleg bis CHF 25.00

  • Extra Dienstleistung = Begleitung beim Einkaufen ½  StundeCHF   5.00
                                                                                         1  Stunde CHF 10.00

 

* In Sursee und Agglomeration

 

 

  • 2 x täglich z.B. am Morgen und am Abend = 2 Fahrten belasten.

  • 2 Fahrten, wenn die Wartezeit länger als 2 Stunde beträgt
    und der Fahrer dazwischen nach Hause geht.

  • Gleicher Halbtag bei ca. 1 h Wartezeit = 1 Fahrt und 1 h Wartezeit belastet

 

Verrechnung einer Fahrt ohne zu fahren!

Laut Spesenreglement.

  • Fahrten, wenn der Fahrer vor Ort ist und dann doch nicht fahren muss,
    weil eine Privatperson fährt. =  eine Pauschalfahrt.

  • Bei Verweigerung. =  eine Pauschalfahrt.

  • Bei telefonischer Absage wird nichts verrechnet.

Bei Rechnungen werden für

 

Porto und Verwaltungsgebühren CHF 4.00 pro Rechnung belastet.

 

Kontaktperson:

Christine Müller, Schönfeld 6, 6042 Dietwil / 041 787 32 03 / 079 715 79 15 / christe.mueller@bluewin.ch

Reglement gültig ab  01.04.2021

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