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Fahrdienst
SOS-Fahrdienst

Sie benötigen einen Fahrdienst?

Gerne fahren unsere freiwilligen Fahrer*innen (nachstehend Fahrpersonal genannt) sie zum Arzt, Zahnarzt, ins Spital, zur Therapie oder Ähnliches.

S P E S E N R E G L E M E N T

 

«Für alle Fahrten gilt die Schweigepflicht»

Tarife für SOS Benützer

  • Fahrten über 12 km: CHF 0.80 pro Km

  • Fahrten unter 12 km pauschal: CHF 10.00 pro Fahrt*

  • Bei einfachen Fahrten werden dem Patienten die Hin- und Rückfahrt verrechnet

  • Parkplatzgebühren: gemäss Beleg

  • Wartezeit ab Eintreffen: CHF 6.00 pro Stunde

  • Zusatzdienstleistungen wie die Begleitung beim Einkaufen: CHF 5.00 pro 1⁄2 Stunde

  • Verpflegung bei langen Fahrten gemäss Beleg bis CHF 25.00

*In Sursee und Agglomeration (Pauschalfahrten)

  • 2 x täglich z.B. am Morgen und am Abend: 2 Pauschalfahrten CHF 20.00 pro Fahrt

  • 2 Fahrten, wenn die Wartezeit > 2 Stunden beträgt und das Fahrpersonal dazwischen nach Hause geht: CHF 20.00 pro Fahrt

  • Gleicher Halbtag bis zu einer Stunde Wartezeit: CHF 16.00 pro Fahrt

 

Verrechnung einer Fahrt ohne zu fahren

  • Fahrten, wenn das Fahrpersonal vor Ort ist und dann doch nicht fahren muss, weil

    • eine Privatperson fährt: eine Pauschalfahrt CHF 10.00

    • die Fahrt verweigert wird: eine Pauschalfahrt CHF 10.00

  • Bei telefonischer Absage wird nichts verrechnet.

Bei Rechnungen werden für Porto und Verwaltungsgebühren CHF 6.00 pro Rechnung belastet.

Zweck der Fahrten

Der SOS Fahrdienst steht zur Verfügung für Fahrten:

  • zum Arzt / Zahnarzt

  • ins Spital oder vom Spital nach Hause

  • zur Therapie

  • zur Spitalverlegung

  • zur Kur

  • zum Coiffeur

  • zum Einkaufen (Bitte bei der Anfrage mitteilen, falls eine Begleitung beim Einkaufen gewünscht wird!)

Es werden keine Hunde oder andere Tiere mitgeführt.

Begleitung zum Termin / oder zum Einkaufen

Die Benützer*innen können, wenn nötig, ausdrücklich eine Begleitung zu den Terminen anfordern. Damit weiss das Fahrpersonal, dass sie dafür die nötige Zeit einberechnen.

Die Abrechnung erfolgt gemäss Spesenreglement.

 

​Einkaufen

  • Jegliche Begleitung zum Einkaufen wird verrechnet.

  • Die Einkaufstaschen dürfen, wenn gewünscht, bis zur Wohnungstür gebracht werden, jedoch nicht in die Wohnung.

 

Zum Eigenschutz unserer Fahrer*innen werden keine Taschen in die Wohnung getragen​.

Allgemeines

  • Samariter Sursee übernimmt die Trägerschaft für den SOS-Fahrdienst Sursee seit dem 10.03.1990.

  • Der Vorstand von Samariter Sursee versucht, diese Dienstleistung selbsttragend durchzuführen. Kleinere Defizite werden von Samariter Sursee getragen. Sollten grössere Defizite anfallen, wird der Vorstand von Samariter Sursee verpflichtet, nach möglichen Subventionen bei anderen Organisationen zu suchen.

  • Das Fahrpersonal wird in ihre Tätigkeit durch die Kontaktperson* eingeführt. Die Altersgrenze des Fahrpersonals liegt bei 80 Jahren, sofern es die Gesundheit und Fahrtüchtigkeit erlaubt.

  • Die Fahrten erfolgen mit den Privatautos des Fahrpersonals.

  • Für das Fahrpersonal ist eine Vollkaskoversicherung für bis zu 10-jährige Autos abgeschlossen.

  • Bei allfälligen Unfällen, in denen die Haftpflichtversicherung des Fahrpersonals aufkommt, übernimmt die Versicherung von Samariter Sursee den Bonusverlust.

  • Bei einem Schadenfall ist die Kontaktperson* des SOS-Fahrdienstes von Samariter Sursee umgehend zu benachrichtigen, damit die notwendigen Formalitäten abgewickelt werden können. Für Schäden, die nicht umgehend gemeldet werden, lehnt Samariter Sursee jegliche Haftung ab.

  • Bei Schäden, welche privat abgewickelt werden, ohne die Kontaktperson* des SOS-Fahrdienstes von Samariter Sursee zu kontaktieren, wird jegliche Haftung durch Samariter Sursee abgelehnt.

  • Ebenfalls wird jegliche Haftung abgelehnt, wenn eine SOS-Fahrt direkt mit dem Fahrpersonal vereinbart wurde.

  • Bei jedem Schadenfall besteht ein Selbstbehalt. Dieser wird in der Regel je zur Hälfte von Samariter Sursee und der gefahrenen Person übernommen.

*Kontaktperson von Samariter Sursee: Claudia Troxler - 079 725 54 87

​In Anlehnung an das Reglement und die Beschlüsse von Samariter Sursee, als Träger des SOS-Fahrdienstes, werden folgende Punkte festgehalten:

  • Der SOS-Fahrdienst ist ein Angebot für betagte Menschen, welche nicht der Lage sind, ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

  • Wenn sie keine Angehörigen oder Bezugspersonen haben und Begleitung benötigen.

  • Die in Begleitung einige Schritte selbstständig gehen können.

  • Es werden keine Tiere mitgeführt.

  • Wird festgestellt, dass Personen den SOS-Fahrdienst beanspruchen, welche dazu nicht berechtigt sind, wird dies der Vermittlungsstelle und der Kontaktperson mitgeteilt.

  • Fahrten mit Personen, welche auf Ihren Rollstuhl angewiesen sind, können daher nicht transportiert werden.

  • Der SOS-Fahrdienst an Arbeitstagen (MO-FR) zur Verfügung. An Sonn- und Feiertagen können Verlegungsfahrten ins Spital oder zurück vom Spital, so wie zur Kur oder zurück nach Absprache gebucht werden.

  • Es besteht kein Anspruch darauf, dieselbe Person des Fahrpersonals zu erhalten.

  • Es ist dem Fahrpersonal des SOS-Fahrdienstes untersagt, SOS-Fahrten eigenständig abzuwickeln. Sollte dies dennoch geschehen, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Bei Fahrten von Kindern bis 12 Jahren muss ein Kindersitz mitgegeben werden.

​Vermittlungsstelle

Die SOS Fahrer*innen werden aufgeboten, über

Die Zuständigen der Vermittlungsstellen nehmen regelmässig beim ERFA-Treffen teil. Meistens im März, Juni, September und Dezember.

 

Reglement gültig ab 01.01.2025

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Christine Müller

Leiterin Fahrdienst & Soziales

Telefon: 041 787 32 03

Mobile: 079 715 79 15

E-Mail: christe.mueller@bluewin.ch

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