SOS-Fahrdienst
Sie brauchen einen Fahrdienst?
Gerne fahren unsere freiwilligen Helfer sie zum Arzt, Zahnarzt, ins Spital, zur Therapie oder Ähnliches.
S P E S E N R E G L E M E N T
«Für alle Fahrten gilt die Schweigepflicht»
Zweck der Fahrten
Der SOS Fahrdienst steht zur Verfügung für Fahrten
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zum Arzt / Zahnarzt
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zur Therapie
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zur Spitalverlegung
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zur Kur
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zum Coiffeur
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zum Einkaufen (Bitte bei der Anfrage mitteilen, falls eine Begleitung beim Einkaufen gewünscht wird!)
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Es werden keine Hunde oder andere Tiere mitgeführt!
Begleitung zum Termin / oder zum Einkaufen
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Die Benützer können, wenn nötig, ausdrücklich eine Begleitung zu den Terminen anfordern. Damit wissen die Fahrer/Innen, dass sie dafür die nötige Zeit einberechnen.
Diese wird auch gemäss Spesenreglement verrechnet.
Einkaufen:
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Jegliche Begleitung zum Einkaufen muss Verrechnet werden. Siehe Spesenreglement.
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Die Einkaufstaschen dürfen, wenn gewünscht nur bis zur Wohnungstür gebracht werden!
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«Aber nicht in die Wohnung»! dies zum Eigenschutz des Fahrers/Innen.
Vermittlungsstelle
Die SOS Fahrer werden aufgeboten über
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das Alters Zentrum St. Martin - 041 / 925 07 00
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der Spitex-Verein Sursee und Umgebung - 041 / 925 27 70
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das Spital Sursee, Pflegedienst - 041 / 926 58 06
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den Sozialdienst des Spitals Sursee - 041 / 926 42 50
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dem Pflegeheim Seeblick Sursee - 041 / 926 48 51
Tarife für SOS Benützer
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Fahrten über 12 km - Fr. 0.80 / km
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Fahrten unter 12 km pauschal* - Fr. 10.00 / Fahrt *
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Wartezeit (über 1 Stunde) - Fr. 6.00 / Stunde
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Parkplatzgebühren - gemäss Beleg
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Bei einfachen Fahrten werden dem Patienten die Hin- und Rückfahrt verrechnet.
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Verpflegung bei langen Fahrten gemäss Beleg bis CHF 25.00
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Extra Dienstleistung = Begleitung beim Einkaufen ½ StundeCHF 5.00
1 Stunde CHF 10.00
* In Sursee und Agglomeration
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2 x täglich z.B. am Morgen und am Abend = 2 Fahrten belasten.
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2 Fahrten, wenn die Wartezeit länger als 2 Stunde beträgt
und der Fahrer dazwischen nach Hause geht. -
Gleicher Halbtag bei ca. 1 h Wartezeit = 1 Fahrt und 1 h Wartezeit belastet
Verrechnung einer Fahrt ohne zu fahren!
Laut Spesenreglement.
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Fahrten, wenn der Fahrer vor Ort ist und dann doch nicht fahren muss,
weil eine Privatperson fährt. = eine Pauschalfahrt. -
Bei Verweigerung. = eine Pauschalfahrt.
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Bei telefonischer Absage wird nichts verrechnet.
Bei Rechnungen werden für
Porto und Verwaltungsgebühren CHF 4.00 pro Rechnung belastet.
Kontaktperson:
Christine Müller, Schönfeld 6, 6042 Dietwil / 041 787 32 03 / 079 715 79 15 / christe.mueller@bluewin.ch
Reglement gültig ab 01.04.2021