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Fahrdienst
SOS-Fahrdienst

Sie brauchen einen Fahrdienst?

Gerne fahren unsere freiwilligen Fahrer*innen sie zum Arzt, Zahnarzt, ins Spital, zur Therapie oder Ähnliches.

S P E S E N R E G L E M E N T

 

«Für alle Fahrten gilt die Schweigepflicht»

 

Zweck der Fahrten

Der SOS Fahrdienst steht zur Verfügung für Fahrten:

  • zum Arzt / Zahnarzt

  • zur Therapie

  • zur Spitalverlegung

  • zur Kur

  • zum Coiffeur

  • zum Einkaufen (Bitte bei der Anfrage mitteilen, falls eine Begleitung beim Einkaufen gewünscht wird!)

Es werden keine Hunde oder andere Tiere mitgeführt.

Begleitung zum Termin / oder zum Einkaufen

Die Benützer*innen können, wenn nötig, ausdrücklich eine Begleitung zu den Terminen anfordern. Damit wissen die Fahrer*innen, dass sie dafür die nötige Zeit einrechnen.

 

​Einkaufen

  • Jegliche Begleitung zum Einkaufen wird verrechnet werden.

  • Die Einkaufstaschen dürfen, wenn gewünscht, bis zur Wohnungstür gebracht werden.

 

Zum Eigenschutz unserer Fahrer*innen werden keine Taschen in die Wohnung getragen​.

​Vermittlungsstelle

Die SOS Fahrer*innen werden aufgeboten, über

  • das AltersZentrum St. Martin - 041 / 925 07 00

  • der Spitex-Verein Sursee und Umgebung - 041 / 925 27 70

  • das Spital Sursee, Pflegedienst - 041 / 926 58 06

  • den Sozialdienst des Spitals Sursee - 041 / 926 42 50

  • dem Pflegeheim Seeblick Sursee - 041 / 926 48 51

 

Tarife für SOS Benützer

  • Fahrten über 12 km: CHF 0.80 / km

  • Fahrten unter 12 km pauschal: CHF 10.00 / Fahrt*

  • Wartezeit (über 1 Stunde): CHF 6.00 / Stunde

  • Parkplatzgebühren: gemäss Beleg

  • Bei einfachen Fahrten werden dem Patienten die Hin- und Rückfahrt verrechnet

  • Verpflegung bei langen Fahrten gemäss Beleg bis CHF 25.00

  • Extra Dienstleistung: Begleitung beim Einkaufen ½ Stunde CHF 5 | 1 Stunde CHF 10.00

  • 2 x täglich z.B. am Morgen und am Abend: 2 Fahrten belasten

  • 2 Fahrten, wenn die Wartezeit länger als 2 Stunden beträgt und der Fahrer dazwischen nach Hause geht

  • Gleicher Halbtag bei ca. 1 h Wartezeit: 1 Fahrt und 1 h Wartezeit belastet

* In Sursee und Agglomeration

Verrechnung einer Fahrt ohne zu fahren

  • Fahrten, wenn der Fahrer vor Ort ist und dann doch nicht fahren muss, weil eine Privatperson fährt: eine Pauschalfahrt

  • Bei Verweigerung: eine Pauschalfahrt

  • Bei telefonischer Absage wird nichts verrechnet.

Bei Rechnungen werden für Porto und Verwaltungsgebühren CHF 4.00 pro Rechnung belastet.

 

Reglement gültig ab 01.04.2021

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Christine Müller

Leiterin Fahrdienst & Soziales

Telefon: 041 787 32 03

Mobile: 079 715 79 15

E-Mail: christe.mueller@bluewin.ch

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